Die Herzöge von Sachsen-Weißenfels waren Mitglieder des sächsischen Fürstenhauses. Sie führten sich auf Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen zurück. 1652 hatte dieser testamentarisch verfügt, dass seine drei jüngeren Söhne nach seinem Tod eigene Herrschaftsgebiete regieren sollten. So erhielt sein zweitgeborener Sohn Prinz August 1657 ein eigenes Herzogtum, das sich auf Gebiete in Thüringen und um die Stadt Weißenfels herum erstreckte. Johann Georg I., der Initiator des Weißenfelser Fürstenhauses, war also die entscheidende Verbindungsfigur, um sich zum privilegierten Kreis der kurfürstlichen Familien im Deutschen Reich zu zählen. Sein Bildnis erinnerte an diesen Zusammenhang und an den Umstand, dass die Weißenfelser Herzöge ganz oben in der Erbfolge um Kursachsen standen, falls der Kurfürst ohne direkten männlichen Nachkommen bleiben sollte.